banbutsu Courier – Geschäftsbedingungen

Stand Februar 2021

Präambel

Die banbutsu dcp GmbH, Wallstraße 14a, 10179 Berlin, Deutschland ("banbutsu") bietet die Vermittlung von Kurierdiensten über die banbutus Courier App („banbutsu Courier“ oder „Kurierdienst“) auf der Plattform Shopify an. banbutsu Courier kann von den Shopbetreibern ("Shop" oder "Shops") in ihren Onlineshop integriert werden, um Shopkunden eine Lieferung der bestellten Waren am gleichen Tag zu ermöglichen.

1. Gültigkeit dieser Bedingungen

Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen eines Shops werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn banbutsu sie ausdrücklich und schriftlich anerkennt.

2. Preise & Zusätzliche Gebühren

2.1 Alle Gebühren zur Nutzung von banbutsu Courier sind in den Fahrpreisen enthalten (außer eventuelle Wartezeiten, siehe Ziffer 2.4).

2.2 Der Fahrpreis wird auf Basis von Zonen berechnet.

Eine Zone wird durch einen Zusammenschluss von Postleitzahlen definiert ("Geschäftsgebiet").

Es gilt die folgende Preisstruktur:

Für Lieferungen in Zone A und

  • Pro Lieferung in Zone A: 7,48 EUR netto
  • Pro Lieferung in Zone B: 10,84 EUR netto

Zusätzlich berechnen wir eine Anfahrtsgebühr von 4,20 EUR netto pro Bestelltag.

Für Lieferungen in Zone B und

  • Pro Lieferung in Zone A: 7,48 EUR netto
  • Pro Lieferung in Zone B: 9,16 EUR netto

Zusätzlich berechnen wir eine Anfahrtsgebühr von 8,40 EUR netto pro Bestelltag.

Wenn Sie eine Postleitzahlenzone überprüfen möchten, besuchen Sie
https://www.banbutsu.com/courier-shopify/.
Die tatsächliche Fahrstrecke innerhalb einer Zone ist für die Tarifberechnung nicht relevant.

Zudem kann die tatsächliche Kostentabelle variieren, und zwar je nach:

  • den zu transportierenden Produkten in Bezug auf Größe und Gewicht (optional)
  • der gewünschten Fahrzeugkategorie (optional)

Da es sich hierbei um kundenspezifische Anforderungen handelt, wird banbutsu auf Anfrage eine individuelle Kostentabelle in Abstimmung mit dem Händler erstellen.

2.3 Die aktuellen Geschäftsgebiete sind in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt a.M., Hamburg, Köln, München und Stuttgart.

2.4 Wartezeiten, die über die normalen 2-3 Minuten für die Abholung hinausgehen, werden als zusätzliche Gebühren auf der Monatsrechnung berechnet. Die Shops müssen sicherstellen, dass die Lieferungen vorbereitet sind, wenn der Fahrer eintrifft. Die genaue Gebühr für Verspätungen variiert abhängig vom eingesetzten Transportunternehmen, liegt aber in der Regel zwischen 2 und 5 € pro Fahrt.

3. Rechnungsstellung und Zahlungsfrist

3.1 banbutsu sendet dem Shop die Rechnung monatlich per E-Mail an seine Rechnungs-E-Mail-Adresse. In der Rechnung wird die Anzahl der Fahrten pro Strecke aufgeführt.

3.2 Die Gebühren sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig.

3.3 Zahlt der Shop auch nach Mahnung nicht, ist banbutsu berechtigt, für die zweite Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 € sowie Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Darüber hinaus verpflichtet sich der Shop, die durch die Einschaltung eines Inkassobüros entstehenden Kosten für die Beitreibung des überfälligen Rechnungsbetrages in Höhe eines vollen Anwaltshonorars zuzüglich einer Auslagenpauschale gemäß BRAGO zu erstatten. Hat der Auftraggeber Einwendungen gegen die erteilte Rechnung, so sind diese innerhalb von vierzehn (14) Tagen, spätestens jedoch nach Zugang der ersten Mahnung, schriftlich zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Rechnungen als anerkannt.

4. Service

4.1 banbutsu vermittelt via der banbutsu Courier App die Transportleistung für die Shops und lässt sie von Transportunternehmen ausführen („Kurierdienst“).

4.2 Grundsätzlich können alle Sendungen transportiert werden, die zum Transport mit dem Fahrrad, Motorrad, Auto und anderen Kraftfahrzeugen geeignet sind. Die Beförderung von Personen und Bargeld ist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist der Transport von Waffen, Drogen oder anderen illegalen Gütern (insbesondere die Abgabe von altersbeschränkten Waren wie Alkohol oder Tabak an Minderjährige). Gefährliche Güter oder Güter, Waren und Stoffe, die nach den gesetzlichen Vorschriften als Gefahrgut eingestuft sind, müssen vom Shop zum Transport als solche deklariert werden. Unterlässt der Shop die Deklaration und Anmeldung von Gefahrgütern zum Transport, gilt der generelle Ausschluss der Beförderung von Gefahrgütern. Auf Wunsch können auch Schmuck, Kunst- und Wertgegenstände transportiert werden, allerdings ist für diese Transporte eine Haftung, mit Ausnahme der Haftung für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen, ausgeschlossen.

4.3 Gegenstand eines Transportauftrages ist die Organisation, Abholung und Auslieferung der zu transportierenden Waren an die Kunden der Shops oder einen beauftragten Dritten („Empfänger“). Sofern der Shop nicht ausdrücklich eine persönliche Übergabe an den Kunden wünscht, können alle Sendungen auch an andere Personen übergeben werden, die an der Adresse des Kunden angetroffen werden. Schriftliche Ablieferungsquittungen, Empfangsbestätigungen oder ähnliches werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Empfängers angefordert. Als Ablieferungsnachweis gilt der Ausdruck der Wiedergabe der Unterschrift des Empfängers in digitalisierter Form und ggf. der vom Empfänger unterschriebene Ausschnitt der Laufkarte.

4.4 Es liegt in der Verantwortung des Shops, den zu transportierenden Gegenstand in einer für den Transport oder die Lagerung geeigneten Verpackung zu übergeben. Jedes zum Transport vorgesehene Stück muss vollständig und deutlich lesbar adressiert und ggf. als besonders zu behandelnde Sendung gekennzeichnet sein.

4.5 Die Annahme und Ausführung eines Transportauftrages erfolgt sobald es die Verkehrslage und die Disposition der einzelnen Transportmittel zulassen. Die Einhaltung bestimmter Liefertermine ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Höhere Gewalt, wie z.B. Naturkatastrophen, Wetter und witterungsbedingte Hindernisse, behördliche Verbote und Behinderungen, unvorhersehbare Sperrungen, Streiks, außergewöhnliche Verkehrsstörungen oder fehlende oder unzureichende Unterlagen bei der Auftragserteilung oder zusätzliche Anweisungen, die den Transportablauf beeinflussen, entbindet den Kurierdienst von jeglicher Zusage von Lieferzeiten.

5 Haftung

5.1 Allgemein

5.1.1 Der Kurierdienst haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich unerlaubter Handlung, nur insoweit, als diese

5.1.1.1 durch schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) durch den Kurierdienst in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht werden oder

5.1.1.2 auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Kurierdienstes zurückzuführen sind.

5.1.2 Haftet der Kurierdienst für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ohne grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, so ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser beträgt in der Regel € 1.000,00 (siehe Ziffer 5.3.).

5.1.3 Haftet der Kurierdienst nach Ziffer 5.1.2 für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern, die nicht Geschäftsführer des Kurierdienstes sind, so ist die Haftung des Kurierdienstes ebenfalls auf den in Ziffer 5.1.2 genannten Höchstbetrag begrenzt.

5.1.4 Der Kurierdienst haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Geschäftsführer des Kurierdienstes.

5.1.5 Der Ausschluss oder die Begrenzung von Ansprüchen nach den vorstehenden Ziffern gilt auch für Ansprüche gegen Mitarbeiter und Beauftragte des Kurierdienstes.

5.1.6 Der Haftungsausschluss des Kurierdienstes gilt nicht in Bezug auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder einer übernommenen Garantie.

5.1.7 Ist ein Schaden auch von einem Shop zu vertreten, muss sich der Shop sein Mitverschulden anrechnen lassen. Im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht hat der Shop insbesondere für eine geeignete Verpackung zu sorgen (siehe Ziffer 5.4).

5.2 Anzeige von Schäden. Erkennbare Schäden und Fehlmengen sind dem Kurierdienst unverzüglich bei Annahme des Transportgutes durch den Empfänger anzuzeigen. Nicht sofort erkennbare Schäden oder Fehlmengen sind dem Kurierdienst unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Übernahme des Transportgutes durch den Empfänger anzuzeigen. Allgemeine Vorbehalte wie "nicht geprüft" oder "unter Vorbehalt" bei der Annahme durch den Empfänger gelten nicht als Schadens- oder Fehlmengenanzeige. Das Fehlen von Lieferscheinen ist innerhalb von drei Tagen nach Ablieferung bei dem Kurierdienst zu reklamieren. Für die Anzeige kann support.live@banbutsu.com (Bitte verlinken) genutzt werden. Werden die in dieser Ziffer 6.2 genannten Fristen nicht eingehalten, so ist eine Haftung des Kurierdienstes ausgeschlossen.

5.3 Höchstgrenzen. Der Kurierdienst haftet für jede Sendung bei Verlust oder Beschädigung der Ware auf dem Transportweg in der Zeit ab Übernahme mit einer Entschädigungszahlung bis zu einem Betrag von € 1.000,00, höchstens jedoch bis zum Wert der beschädigten oder verlorenen Ware - jeweils pro Sendung. Der Shop kann diese Höchstgrenze durch Abschluss einer entsprechenden Transportversicherung auf eigene Kosten erhöhen. Die vorstehend beschriebene Entschädigung wird nicht gewährt, wenn das Gut durch einen Dritten (z.B. den Shop oder den Empfänger) transportversichert ist. Die Höhe der gewünschten Versicherungssumme muss konkret beziffert werden. Für Filme, DVDs und andere Datenträger ist die Haftung auf den Materialwert beschränkt. Für Wertsachen, Schmuck und Kunstgegenstände muss eine zusätzliche Versicherung oder ein vollständiger Haftungsausschluss vor dem Transport und in Bezug auf die Sendung schriftlich zwischen dem Shop und dem Kurierdienst vereinbart werden.

5.4 Sonderfälle, Verpackung. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferzeit auf Umstände zurückzuführen ist, die die Mitarbeiter des Kurierdienstes, der beauftragten Firmen und Transportunternehmen auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden konnten. Die Haftung für Bruchschäden an Glas, Porzellan und ähnlichen bruchempfindlichen Gütern oder Geräteteilen ist ausgeschlossen, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung durch Mitarbeiter des Kurierdienstes, der beauftragten Firmen und Transportunternehmen vor. Technische Geräte, Modelle und vergleichbare Waren müssen in Kisten oder Kartons mit ausreichender Innenverpackung ordnungsgemäß gegen Stoß und Schlag gesichert werden.

5.5 Verjährung. Alle Ansprüche gegen den Kurierdienst, beauftragte Unternehmen, Transportunternehmen und Erfüllungsgehilfen des Kurierdienstes, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in einem Jahr, im Falle des Vorsatzes in drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit des Anspruchs, spätestens mit der Ablieferung der Ware, im Falle des Verlustes mit dem Zeitpunkt der Kenntnis des Verlustes.

5.6 Im Übrigen gelten die Haftungsbeschränkungen nach dem HGB und den ADSp.

6 Geltendes Recht und Gerichtsstand

6.1 Diese Bedingungen unterliegen deutschem Recht und sind entsprechend auszulegen. Diese Bedingungen unterliegen nicht den Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf, deren Anwendung ausdrücklich ausgeschlossen ist.

6.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Geschäftsbedingungen ist Berlin.

7 Sonstiges

7.1 Jede Partei darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei mit der Geschäftsbeziehung zur anderen Partei werben, insbesondere durch Nennung oder Verwendung der Firmenbezeichnung und/oder des Firmenlogos der anderen Partei.

7.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Diese Geschäftsbedingungen und jeder Einzelvertrag können nur schriftlich geändert, ersetzt oder ergänzt werden.

7.3 Eine Bezugnahme auf ein Schriftformerfordernis innerhalb dieser Bedingungen ist als "Textform" im Sinne des § 126b BGB zu verstehen; d.h. insbesondere, dass eine Übermittlung per Telefax oder E-Mail genügt.

7.4 Alle in diesen Bedingungen verwendeten Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung der Bedingungen.

7.5 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtsunwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen. Die Parteien werden in einem solchen Fall die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.

8 FAQ

8.1 Kann eine Buchung storniert werden?
Ja, Buchungen können bis zum Beginn des Versandvorgangs (standardmäßig 16:00 Uhr) storniert werden.

8.2 Wer entscheidet, welcher Fahrer oder welches Fahrzeug gebucht wird?
banbutsu Courier entscheidet auf Basis unserer Sendungsintelligenz unter Einbeziehung von Paketabmessungen, Wetter, Lieferentfernung und vielen weiteren Attributen. Falls Sie sich auf einen bestimmten Fahrzeugtyp konzentrieren möchten (z. B. nur Fahrräder), sprechen Sie uns an und wir werden sehen, was wir tun können.

8.3 Kann ich mehrere Shops und Abholorte verwalten?
Ja, wir unterstützen mehrere Shops, solange sie sich in verschiedenen Städten befinden. Wenn Sie mehrere Geschäfte in der gleichen Stadt haben, wählen Sie bitte das zentralste und am besten ausgestattete aus, um alle regionalen Bestellungen von dort abzuholen.

8.4 Was passiert, wenn ein Kunde nicht zu Hause ist?
Im Setup-Prozess werden wir Sie bitten, eine Strategie zu bestätigen, wenn ein Kunde nicht zu Hause ist und die folgenden Maßnahmen nicht erfolgreich waren.

8.5 Ich habe Fragen zur Rechnung, an wen soll ich mich wenden?
Kontakt invoice@banbutsu.com